Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 09.05.2023

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   VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155   

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https://dejure.org/2023,1446
VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155 (https://dejure.org/2023,1446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2023 - 6 AS 22.31155 (https://dejure.org/2023,1446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - 6 AS 22.31155 (https://dejure.org/2023,1446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 7; RL 2013/32/EU Art. 33 Abs. 2 Buchst. d); RL 2013/32/EU Art. 2 Buchst. q); AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 5; AsylG § 34 Abs. 1; AsylG § 71a
    Unzulässiger Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Zweitantrag, unionsrechtlich ermöglichtes Folgeantragkonzept, Mitgliedstaatübergreifende Anwendung (kein acte clair)

  • rewis.io

    Unzulässiger Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Zweitantrag, unionsrechtlich ermöglichtes Folgeantragkonzept, Mitgliedstaatübergreifende Anwendung (kein acte clair)

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 80 Abs 7; EURL 32/2013, Art 33 Abs 2; AsylG, § 29 Abs 1; AsylG, § 34 Abs 1; AsylG, § 71a
    Nigeria: Dublin Frankreich: Aufschiebende Wirkung wegen Klärung des Folgeantragkonzeptes

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.05.2021 - C-8/20

    Ein Antrag auf internationalen Schutz kann nicht mit der Begründung als

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155
    Die im vorliegenden Fall entscheidende Frage, ob der Begriff "Folgeantrag" auf einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz anwendbar ist, der in einem Mitgliedstaat gestellt wird, nachdem ein anderer Mitgliedstaat als Dänemark einen früheren Antrag eine bestandskräftige Entscheidung abgelehnt hat, hat der EuGH jedoch erneut ausdrücklich offen gelassen (Rn. 46 des Urteils; zuvor bereits U.v. 20.5.2021 - C-8/20 - juris Rn. 40).

    Denn die Europäische Kommission hat in einem früheren Verfahren vor dem EuGH die Auffassung vertreten, dass der weitere Antrag auf internationalen Schutz nur dann als "Folgeantrag" eingestuft werden könne, wenn er in demjenigen Mitgliedstaat gestellt werde, dessen zuständige Stellen einen früheren Antrag desselben Antragstellers mit einer bestandskräftigen Entscheidung abgelehnt hätten (vgl. EuGH, U.v. 20.5.2021 - C-8/20 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155
    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4.16 - BVerwGE 157, 18 Rn. 26) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bislang offen gelassen worden (vgl. Hage, NVwZ 2022, 391/393).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-497/21

    Bundesrepublik Deutschland (Demande d'asile rejetée par le Danemark) - Vorlage

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155
    Der EuGH hat zwar mit Urteil vom 22. September 2022 - C-497/21 - die Frage für den Fall (verneinend) beantwortet, dass der frühere Antrag in dem Mitgliedstaat Dänemark gestellt und abgelehnt wurde; das hat er allerdings damit begründet, dass nach dem Abkommen zwischen der Union und Dänemark (ABl. 2006, L 66, S. 38) die RL 2011/95/EU auf Dänemark keine Anwendung findet und dort deshalb kein "Antrag" im Sinn von Art. 2 Buchst. b) RL 2013/32/EU gestellt und keine "bestandskräftige Entscheidung" im Sinn von Art. 2 Buchst. e) RL 2013/32/EU getroffen werden kann (juris Rn. 43 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - 1 B 375/22

    Bestehen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der verfügten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155
    Diese Frage nach einer mitgliedstaatsübergreifenden Anwendbarkeit des § 71a AsylG dürfte sich auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des EuGH auch nicht ohne weiteres (als "acte clair") im Sinn des Verwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. OVG NW, B.v. 31.3.2022 - 1 B 375/22.A - juris Rn. 7 ff.).
  • VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188

    Abschiebung, Asylverfahren, Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Asylbewerber,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155
    Die aufschiebende Wirkung der vom Antragsteller in der Hauptsache erhobenen Klage gegen die Abschiebungsandrohung in Nummer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. Januar 2020 - 7711992-232 - wird unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Februar 2020 - RO 5 S 20.30188 - und vom 27. Juni 2022 - RO 14 S 22.30477 - angeordnet.
  • VG Regensburg, 27.06.2022 - RO 14 S 22.30477

    Mitgliedstaatsübergreifende Anwendbarkeit von § 71a AsylG

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155
    Die aufschiebende Wirkung der vom Antragsteller in der Hauptsache erhobenen Klage gegen die Abschiebungsandrohung in Nummer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. Januar 2020 - 7711992-232 - wird unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Februar 2020 - RO 5 S 20.30188 - und vom 27. Juni 2022 - RO 14 S 22.30477 - angeordnet.
  • VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23

    Abschiebungsandrohung; Acte clair; einstweiliger Rechtsschutz; Ernstliche

    aa) Insofern teilweise die Auffassung vertreten wird, dass es zumindest offen - und damit kein "acte clair" - sei, ob § 71a AsylG mit Unionsrecht in Einklang stehe und insofern schon deshalb die aufschiebende Wirkung anzuordnen sei (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2023 - 4 R 87/23 -, Rn. 3, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 6 AS 22.31155 -, Rn. 6, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 19 B 1030/22.A -, Rn. 5, juris; VG Minden, Beschluss vom 31. August 2021 - 1 L 547/21.A -, Rn. 10, juris) folgt der Einzelrichter dieser Ansicht nicht.

    Dies bedeutet mit anderen Worten, dass das Fehlen eines "acte clair" nicht automatisch dazu führt, dass ernstliche Zweifel an der Unionsrechtskonformität gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylG anzunehmen wären (so aber im Ergebnis OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2023 - 4 R 87/23 -, Rn. 3, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 6 AS 22.31155 -, Rn. 6, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 19 B 1030/22.A -, Rn. 5, juris; im Gegensatz dazu indes BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, Rn. 18, juris: "Stellt sich bei dieser Rechtsprüfung jedoch eine Frage, die im Hauptsacheverfahren voraussichtlich eine Vorlage des dann letztinstanzlich entscheidenden Gerichts an den EuGH erfordert, so lassen sich weder - ohne Weiteres - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verneinen, noch kann die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bejaht werden").

  • VGH Bayern, 31.07.2023 - 6 M 23.30350

    Keine weitere Festsetzung von Kosten für anwaltliche Tätigkeit bei derselben

    Auf die Erinnerung der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 9. Mai 2023 - 6 AS 22.31155 - geändert und der Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers vom 8. Februar 2023 abgelehnt.

    Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Senat als Gericht der Hauptsache nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung der vom Antragsteller erhobenen Klage gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unter Abänderung zweier gegenläufige Entscheidungen des Verwaltungsgerichts angeordnet und der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auferlegt (BayVGH, B.v. 26.1.2023 - 6 AS 22.31155).

  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 7/23

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG erfordert pflichtwidriges

    Auch ein Zweitantrag i.S.d. § 71a AsylbLG lag nicht vor, denn durch die Rücknahme des in Rumänien gestellten Asylantrages wurde das dortige (erste) Asylverfahren nicht erfolglos abgeschlossen, weil es an einer (bestandskräftigen) asylrechtlichen Entscheidung fehlt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.02.2023 - 1 LA 88/22; BayVGH, Beschluss vom 26.01.2023 - 6 AS 22.31155 - beide nach juris).
  • LSG Bayern, 03.07.2023 - L 8 AY 7/23
    Auch ein Zweitantrag i.S.d. § 71a AsylbLG lag nicht vor, denn durch die Rücknahme des in Rumänien gestellten Asylantrages wurde das dortige (erste) Asylverfahren nicht erfolglos abgeschlossen, weil es an einer (bestandskräftigen) asylrechtlichen Entscheidung fehlt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.02.2023 - 1 LA 88/22; BayVGH, Beschluss vom 26.01.2023 - 6 AS 22.31155 - beide nach juris).
  • VG München, 01.02.2024 - M 26a S 23.30070

    Asylrecht Nigeria, erfolgreicher Eilantrag, Asylverfahren in Italien erfolglos

    Darauf, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung, die mit der Ablehnung des Asylantrags nach § 71a AsylG verbunden und auf § 71a i.V.m. § 34 Abs. 1 AsylG gestützt wurde, auch aufgrund der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage der Vereinbarkeit von § 71a AsylG mit Art. 33 Abs. 2 Buchst. d) und Art. 2 Buchst. q) der RL 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie) bestehen, kommt es zumindest derzeit im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht entscheidungserheblich an (ernstliche Zweifel bejahend bspw. BayVGH, B.v. 26.01.2023 - 6 AS 22.31155 - juris, ernstliche Zweifel verneinend bspw. VG Bayreuth, B.v. 15.09.2023 - B 6 S 23.30679 - juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, B.v. 28.12.2022 - 11 LA 280/21 - juris, beide jeweils umfangreich mit weiteren Nachweisen).
  • VG Augsburg, 11.09.2023 - Au 5 S 23.30841

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung bei Zweitantrag

    Es bestünden erhebliche Zweifel, ob § 71a AsylG mit Unionsrecht in Einklang stehe; konkret, ob eine nationale Regelung wie § 71a AsylG, nach der ein Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt werden könne, wenn das erfolglose erste Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Griechenland) durchgeführt wurde, mit Art. 33 Abs. 2 Buchst. d) und Art. 2 Buchst. q) RL 2013/32/EU vereinbar sei (unter Hinweis zum Meinungsstand: BayVGH, B.v.26.1.2023 - 6 AS 22.31155 - juris sowie VG Minden, B.v. 28.10.2022 - 1 K 1829/21.A - juris, mit welchem diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt worden sei).

    Wegen ernstlicher Zweifel an der unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Unzulässigkeitsentscheidung samt Abschiebungsandrohung ist die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung anzuordnen (so auch: BayVGH, B.v. 26.01.2023 - 6 AS 22.31155 - juris; VG Gießen, B.v. 17.05.2023 - 1 L 1029/23.GI.A - abgerufen unter: https://www.asyl.net/rsdb/m 3 1726; VG Köln, B.v. 12.07.2023 - 15 L 747/23.A - juris; VG München, B.v. 14.08.2023 - M 26b S 23.31151 - juris).

  • VG Augsburg, 12.09.2023 - Au 9 S 23.30854

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung wegen Zweifeln an der

    Bezüglich des Meinungsstands wurde auf ein Urteil des EuGH vom 20. Mai 2021 (C-8/20), den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.1.2023 (Az. 6 AS 22.31155) sowie des VG Gießen vom 17. Mai 2023 (1 L 1029/23.GI.A) verwiesen.

    Im vorliegenden Verfahren, das allein die Sicherung des Rechts der Antragsteller auf einstweiligen Verbleib im Bundesgebiet zum Gegenstand hat, ist daher wegen Zweifel an der unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Unzulässigkeitsentscheidung mit Abschiebungsandrohung ist die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung anzuordnen (so auch: BayVGH, B.v. 26.01.2023 - 6 AS 22.31155 - juris; VG Gießen, B.v. 17.05.2023 - 1 L 1029/23.GI.A - abgerufen unter: https://www.asyl.net/rsdb/m 3 1726; VG Köln, B.v. 12.07.2023 - 15 L 747/23.A - juris; VG München, B.v. 14.08.2023 - M 26b S 23.31151 - juris; VG Augsburg, B.v. 11.9.2023 - Au 5 S 23.30840).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 4 R 87/23

    Vereinbarkeit des § 71a AsylG mit Art. 33 Abs. 2 Buchst. d) und Art. 2 Buchst. q)

    Das ist hier der Fall, denn es ist zumindest offen, ob die von dem Antragsteller im Zulassungsverfahren 4 L 74/23 als grundsätzlich klärungsbedürftig aufgeworfene Frage, ob eine nationale Regelung wie § 71a AsylG, nach der ein Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt werden kann, mit Art. 33 Abs. 2 Buchst. d) und Art. 2 Buchst. q) RL 2013/32/EU vereinbar ist, wenn das erfolglose erste Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durchgeführt wurde, zu bejahen ist und der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG vorliegt (in diesem Sinne auch OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rn. 5: VGH Bayern, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 6 AS 22.31155; 7711992 -, juris, Rn. 4 ff.).
  • VG Köln, 12.07.2023 - 15 L 747/23
    Siehe nur Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 19 B 1030/22.A -, Rn. 5 f., juris, unter Nennung zahlreicher gleichlautender Gerichtsentscheidungen; ferner etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 6 AS 22.31155 -, Rn. 6, juris.
  • VG Gießen, 17.05.2023 - 1 L 1029/23

    Guinea: Eilrechtsschutz wegen Zweifel an Vereinbarkeit von § 71a AsylG mit dem

    Der beschließende Einzelrichter hält gleichwohl im Anschluss an jüngere obergerichtliche Rechtsprechung (OVG NRW, Beschluss vom 09.12.2021 - 17 B 1728/21.A; Beschluss vom 31.03.2022 - 1 B 375/22.A; Bay. VGH, Beschluss vom 26.01.2023 - 6 AS 22.31155, jeweils juris) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers für gerechtfertigt.
  • VG Augsburg, 04.10.2023 - Au 9 S 23.30924

    Irak, erfolgreicher Eilantrag, Zweitantrag, erfolgloses Asylverfahren in

  • VG Bayreuth, 15.09.2023 - B 6 S 23.30679

    Vereinbarkeit des § 71 a AsylG mit Unionsrecht

  • VG München, 14.08.2023 - M 26b S 23.31151

    Nigeria, erfolgreicher Eilantrag, Asylverfahren in Italien erfolglos

  • VG Trier, 13.06.2023 - 7 K 1153/23

    Irak: Dublin: § 71a AsylG mit Unionsrecht vereinbar

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.05.2023 - 6 AS 22.31155   

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VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2023 - 6 AS 22.31155 (https://dejure.org/2023,45784)
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